Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat eine Anzeige gegen die Schufa eingereicht
Schufa erschwert Verbrauchern Zugang zu kostenloser Selbstauskunft – Datenschützer reichen Beschwerde ein
Die Datenschutzorganisation Noyb hat beim Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Schufa eingereicht. Der Vorwurf: Die Auskunftei erschwert Verbrauchern den Zugang zur kostenlosen Selbstauskunft, die ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusteht, und lenkt sie stattdessen auf eine kostenpflichtige Ausgabe ihrer Daten.
Noyb kritisiert, dass die Schufa die kostenlose Auskunft bewusst versteckt und mit irreführenden Bezeichnungen wie „Datenkopie“ betitelt. Stattdessen bewirbt die Auskunftei aktiv die kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“ für 29,95 Euro, die Verbrauchern angeblich Vorteile auf dem Wohnungsmarkt bieten soll.
Verstoß gegen die DSGVO
Dieses Vorgehen verstoße nach Ansicht von Noyb gegen die DSGVO, da Unternehmen verpflichtet sind, Bürgern kostenlos Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu geben. Die Schufa hingegen würde die Verbraucher in die Irre führen und ihnen die Möglichkeit vorenthalten, ihre Daten selbst zu kontrollieren.
Systematische Manipulation
Noyb wirft der Schufa zudem vor, systematisch gegen das Gebot der kostenlosen Auskunft zu verstoßen. So würden Informationen zurückgehalten und die Zusendung der kostenlosen Daten verzögert, um das kostenpflichtige Produkt zu verkaufen.
Beschwerde und Anzeige
Die Noyb hat daher sowohl Beschwerde als auch Anzeige gegen die Schufa bei der Hessischen Datenschutzbehörde eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörde den Vorwürfen nachgehen und die Schufa zu einer Änderung ihres Vorgehens verpflichten wird.
Hinweis für Verbraucher:
Verbraucher haben das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Diese kann online, per Post oder telefonisch beantragt werden. Die Schufa ist verpflichtet, die Auskunft innerhalb von vier Wochen zu erteilen.